NEUN SINNVOLLE MONATE
Als Zivildienstleistender beim Roten Kreuz erbringst du einen wertvollen Beitrag zum Gesundheits- und Sozialwesen Österreichs.
ZIVILDIENSTSERVICEAGENTUR
Die Zuweisung zu einer Zivildiensteinrichtung erfolgt durch die Zivildienstserviceagentur. Diese Bundesbehörde ist für den Vollzug des Zivildienstgesetzes (ZDG) zuständig, sie ist der Bundesministerin für Inneres untergeordnet und hat ihren Sitz in Wien.