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Behauptung Nr. 3:

Wenn die Psychologin oder die Psychiaterin im gleichen Ort wohnt, wird sie meine Probleme sicher weitererzählen und dann steh‘ ich blöd da.

Koschitz: Das kann nicht passieren, es gilt ja die ärztliche Schweigepflicht. Für PsychotherapeutInnen gilt sogar eine noch strengere Schweigepflicht. Bei Familienmitgliedern wird in der Regel empfohlen, nicht zum selben Psychiater zu gehen, das ist nicht optimal.


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Die Expertinnen

Dr. Karin Koschitz und Dr. Ruth Pöchacker betreuen in ihrer kinder- und jugend-
psychiatrischen Praxis PatientInnen zwischen dem 1. und dem 18. Lebensjahr. Für #getsocial haben sie einige Vorurteile und Behauptungen auf ihren Wahrheitsgehalt untersucht.

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